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BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
WBO § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1
Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit. - Bundesverwaltungsgericht
WBO § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1
Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; Krankheit; unabwendbarer Zufall - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 115
- DÖV 2009, 640
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08
Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Kenntnis von dem Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -).Kenntnis vom Beschwerdeanlass erlangt bei Konkurrentenstreitigkeiten - wie hier - der betroffene Soldat, wenn er entweder von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 -, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 -
und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -). - BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 110.89
Begriff des unabwendbaren Zufalls i.S. von § 7 Abs. 1 WBO
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO ist ein Ereignis, das unter den gegebenen, nach der Besonderheit des Falles zu berücksichtigenden Umständen auch durch äußerste, diesen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt des Soldaten weder abzuwehren noch in seinen schädlichen Folgen zu vermeiden ist (stRspr, Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 11.05 - m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 110.89 - NZWehrr 1990, 166).Dazu muss der Soldat näher darlegen und glaubhaft machen, inwiefern ihn seine Krankheit gehindert hat, die Rechtsbehelfsfrist einzuhalten (Beschluss vom 15. Februar 1990 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08
Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Ansonsten bedürfen truppendienstliche Erstmaßnahmen - wie hier der Bescheid des Personalamts - keiner Belehrung, weil der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden können (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 -, vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - DokBer 2008, 277 und vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 -).
- BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07
Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk; …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Kenntnis vom Beschwerdeanlass erlangt bei Konkurrentenstreitigkeiten - wie hier - der betroffene Soldat, wenn er entweder von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 -, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 -und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -). - BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06
Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Kenntnis von dem Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (vgl. Beschlüsse vom 30. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -). - BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 39.00
Frist für die Einlegung einer Wehrbeschwerde - Anforderungen an des Bekanntwerden …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Die erst später erhaltene Kenntnis von der konkreten Person des ausgewählten Mitbewerbers begründete keinen gesonderten, selbständigen Beschwerdeanlass, der eine - neue - Beschwerdefrist im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO hätte auslösen können (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 -). - BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 40.01
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Die erst später erhaltene Kenntnis von der konkreten Person des ausgewählten Mitbewerbers begründete keinen gesonderten, selbständigen Beschwerdeanlass, der eine - neue - Beschwerdefrist im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO hätte auslösen können (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 -). - BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 11.05
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 7 Abs. 1 WBO ist ein Ereignis, das unter den gegebenen, nach der Besonderheit des Falles zu berücksichtigenden Umständen auch durch äußerste, diesen Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt des Soldaten weder abzuwehren noch in seinen schädlichen Folgen zu vermeiden ist (stRspr, Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 11.05 - m.w.N.; vgl. auch Beschluss vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 110.89 - NZWehrr 1990, 166). - BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 14.07
Auswahlentscheidung; Konkurrentenantrag; Nachbesetzung; Vorverfahren
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Kenntnis vom Beschwerdeanlass erlangt bei Konkurrentenstreitigkeiten - wie hier - der betroffene Soldat, wenn er entweder von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 -, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 -und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -). - BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Maßnahme; vorläufige Dienstenthebung
Auszug aus BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Ansonsten bedürfen truppendienstliche Erstmaßnahmen - wie hier der Bescheid des Personalamts - keiner Belehrung, weil der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden können (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 -, vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - DokBer 2008, 277 und vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 -).
- BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12
Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …
Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Rn. 31m.w.N.). - BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit; …
Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 WB 38.08 - Rn. 31m.w.N.). - BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15
Auswahlentscheidung; Beschwerdefrist; Konkurrentenstreit; Neubescheidung
Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 WB 38.08 - Rn. 31m.w.N.).
- BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12
Einstweiliger Rechtschutz eines Soldaten auf Verpflichtung des Dienstherrn zur …
Bei Konkurrentenstreitigkeiten bedeutet dies, dass der Beschwerdeanlass bekannt ist, wenn der Soldat von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (…vgl. Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 -, 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 Rn. 21, 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Rn. 31
m.w.N.). - BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14
Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung
Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Rn. 31m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 1 A 1128/12
Zulässigkeit der fiktiven Versetzung eines vom Dienst freigestellten Soldaten als …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2009- 1 WB 38.08 -, NVwZ-RR 2010, 115 = juris, Rn. 28. - BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12
Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die …
Ansonsten bedürfen truppendienstliche Erstmaßnahmen wie die hier strittige Entscheidung der Stammdienststelle keiner Belehrung, weil der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür einzuhaltenden Frist- und Formbestimmungen bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden können (stRspr, vgl. Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Rn. 31). - BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 31.10
Aufhebung der Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung bei Versäumnis der …
Einer Rechtsbehelfsbelehrung bedarf es in diesen Fällen nicht (stRspr, Beschlüsse vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 - Rn. 27 m.w.N., vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Rn. 31m.w.N. und vom 27. Januar 2010 - 1 WB 35.09 -). - BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 29.20
Anrechnung des Studiums 'Wirtschaftsrecht LL.B.' auf die …
Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 WB 38.08 - Rn. 31 m.w.N.). - BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 48.13
Anspruch eines Bundeswehroffiziers des Heeres auf Fortbestand seiner …
Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Rn. 31m.w.N.). - BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 23.22
Anrechnung des vom Soldaten erworbenen Abschlusses als staatlich geprüfter …
- TDG Süd, 13.07.2021 - S 4 RL 1/21
Vertretung bei Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in Wehrdienstsachen
- BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 38.14
Anspruch eines Berufssoldaten auf Zuordnung zum Zukunftspersonal der …
- BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 51.13
Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten …
- BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
- BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 35.09
Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …
- BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19
Sachprüfung der angefochtenen dienstlichen Maßnahmen im Zeitpunkt ihrer …
- BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 16.13
Anspruch eines Soldaten der Heeresfliegertruppe auf zukünftige Zuordnung zum …
- BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 17.13
Zuordnung eines Berufssoldaten zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe …
- VG Berlin, 03.11.2021 - 4 K 391.19